Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Dentallabor Throndent ausgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte
Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt.
Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im
Übrigen verbindlich.
2. Preise
2.1 Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung laut
individueller Preisliste des Labors gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2 Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültige individuelle
Preisliste des Labors. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in
schriftlicher Form verbindlich. Erhöhungen bis 10 % werden vom Auftraggeber ohne vorherige
Rückfrage anerkannt. Bei Erhöhungen über 10 % Prozent erfolgt vor Beginn der Arbeit
Abstimmung mit dem Auftraggeber. Änderungen der Preise für gesondert zu berechnende
Materialien (z. B. Zähne, Edelmetall u. a. ) verändern den Kostenvorschlag in jedem Fall.
3. Lieferzeit
3. Lieferfristen werden nach bestem Vermögen angegeben. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann
der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzuges des Auftragsnehmers oder der von ihm zu
vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrage zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
4. Versand
4. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
5. Haftung
5.1 Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit
zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der
Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Arbeitsmodelle
zur Verfügung zu stellen. Bei Paßungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb von 10
Werktagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen; neue Modelle bzw.
Abformungen sind beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen. Diese Regelungen finden nur auf
offene Mängel Anwendung.
5.2 Mängelansprüche sind auf das Recht der Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer
mangelfreien Sache beschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
Bei Fehlschlagen der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache hat der
Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrage zurückzutreten.
5.3 Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen
Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers
beruhen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
6. Arbeitsunterlagen
6. Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen
Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen. Diese Unterlagen sind für
den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen,
können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden.
Für die Folgen fehlerhafter Modelle und Abformungen muss in jedem Falle der Auftraggeber
einstehen.
7. Material- und Zubehörteilstellung
7. Vom Auftraggeber angelieferte Materialien (Edelmetall, Zähne etc.) oder Zubehörteile
(Fertigteile, z. B. Geschiebe, Gelenke etc.) können mit einem handelsüblichen
Verarbeitungszuschlag belegt werden. Misserfolge auf Grund fehlerhafter vom Auftraggeber
angelieferter Materialien und Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Für die
Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien oder Zubehörteile haftet der
Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.
8. Zahlung
8.1 Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang. Schecks oder
andere Zahlungsmittel werden zahlungshalber nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Alle
dem Auftragnehmer durch die Hereinnahme von Zahlungsmitteln entstehenden Spesen- oder
Zinsbelastungen sowie sonstige Kosten trägt der Auftraggeber. Eine Zahlung ist an dem Tag
erbracht, an dem der Auftragnehmer über den Gegenwert eines Zahlungsmittels verfügen kann.
Der Auftraggeber kommt in Verzug nach einer schriftlichen Mahnung, spätestens aber gemäß § 284
Abs. 3 BGB 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Im Falle des Verzuges schuldet der
Auftraggeber die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung
eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
8.2 Überschreitet der Auftraggeber das Zahlungsziel dieser Bedingungen oder ein besonders
vereinbartes Zahlungsziel, so werden alle Forderungen des Auftragnehmers sofort fällig, auch wenn
die Zahlungsziele noch nicht überschritten sind. Für zukünftige Forderungen entfällt die Gewährung
eines Zahlungszieles.
Im Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, vereinbarte Lieferungen und Leistungen
nicht auszuführen, und zwar solange, bis entweder der Verzug beseitigt oder aber eine
entsprechende Sicherheit seitens des Auftraggebers oder eines Dritten zugunsten des Auftraggebers
erbracht worden ist.
Werden dem Auftragnehmer Umstände bekannt, die zu schwerwiegenden Zweifeln an der
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers Anlass geben, so ist der Auftragnehmer
berechtigt, unabhängig von dem vereinbarten Zahlungsziel alle offenstehenden – auch gestundeten
– Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und die weitere Belieferung des Auftraggebers von
Vorauszahlungen oder werthaltiger Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
Die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wird insbesondere in Frage gestellt, wenn ein Scheck nicht
eingelöst wird oder Zahlungen eingestellt werden.
8.3 Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen
und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen
Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen, aus der Geschäftsverbindung.
9.2 Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufsoder
Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages an den Auftragnehmer
ab.
10. Gewährleistung
10.1. Es finden die jeweils gültigen gesetzlichen Reglungen Anwendung.
10.2 Auf durch uns hergestellte Medizinprodukte gilt die Gewährleistungsfrist von 24 Monaten mit
Ausnahme provisorischer Interims- und Immediatlösungen, Reparaturen und Kunststoffschienen.
Bei dieser Art der Arbeiten beträgt die Gewährleistungsfrist aufgrund der materiellen
Gegebenheiten 6 Monate. Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf die
Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber
unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort für die Lieferung und die Zahlung ist der Sitz des Auftragnehmers.
11.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers sofern
a.) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik verlegt oder ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder
b.) Ansprüche unter Kaufleuten geltend gemacht werden.
12. Anwendbares Recht
12. Für sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Das ”UN-Kaufrecht” wird ausgeschlossen.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Dentallabor Throndent Suat Balci
Brüsseler Str. 6
53844 Troisdorf – Deutschland
Stand: 01.01.2026
